24.04.2009
WM-Planer-Prozeß
Politisches Urteil vor dem Berliner Amtsgericht
Der Parteivorsitzende der NPD, Udo Voigt, ist heute vom
Berliner Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Bewährungsstrafe von sieben
Monaten verurteilt worden. Für das Urteil und die Begründung benötigte die
Richterin gerade einmal 20 Minuten. Pressesprecher Klaus Beier erhielt ebenfalls
sieben Monate und der Rechtsamtsleiter Frank Schwerdt zehn Monate. Auch diese
Strafen wurden auf drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Jeder der drei
Angeklagten soll 2000 Euro an das Kinderhilfswerk Unicef bezahlen. Wegen des
zweiten WM-Planers mit elf Piktogrammen sind die Angeklagten freigesprochen
worden.
Den drei Angeklagten ist vorgeworfen
worden, durch die teilweise Darstellung des ehemaligen Fußball-Nationalspielers
Sebastian Deisler den Fußball-Nationalspieler Patrick Owomoyela wegen seiner
Hauptfarbe diffamiert und in seiner Ehre verletzt zu haben.
Ex-Nationalspieler
Owomoyela fühlt sich deshalb angesprochen, weil er auf dem Trikot des
abgebildeten Fußballspielers seine ihm zugeteilte Nummer meint, erkannt zu
haben.
Die mündliche Begründung des Urteils war nach Meinung von
Prozeßbeobachtern widersprüchlich und höchst problematisch. Den Angeklagten
wurde ohne weitere Begründung der Vorsatz unterstellt, ganz bewußt den Spieler
Owomoyela gemeint zu haben. Schwerdt erhielt deshab drei Monate Haft mehr als
die beiden Mitangeklagten, weil er
sich in der Verhandlung selbst nicht geäußert hat und in seinem Strafregister
mehr als zehn Jahre zurückliegende Vorstrafen verzeichnet sind.
Alle drei Angeklagten haben gegen dieses Urteil Rechtsmittel
angekündigt. Es bleibt abzuwarten, ob ein derartiges Urteil vor den höheren
Gerichten Bestand haben wird.
Berlin, den 24.04.2009
NPD-Pressestelle
Soziales Netzwerk




